VAF – Bundesverband Telekommunikation

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VAF Coffeetalk

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Europäische KI-Verordnung Grundlagen

Das sollte die Geschäftsleitung im ITK-Systemhaus wissen

 

Die EU-KI-Verordnung (EU AI Act) ist der weltweit erste umfassende Rechtsrahmen für den Einsatz künstlicher Intelligenz – und sie gilt unmittelbar und verbindlich auch in Deutschland, ohne dass es einer gesonderten Umsetzung in nationales Recht bedarf.

Für die Geschäftsleitung eines ITK-Systemhauses ist es daher wichtig, sich frühzeitig mit den Inhalten und Auswirkungen vertraut zu machen. Die kompakte Einführung vermittelt einen Überblick über zentrale Regelungen – von verbotenen Praktiken über Hochrisiko-KI bis hin zu Pflichten für Anbieter und Betreiber.

Abschließend erhalten Sie praxisnahe Handlungsempfehlungen, wie Sie Ihr Unternehmen rechtssicher aufstellen können.

Termin

27.06.2025
09:00 – 10:30

Format

Online-Veranstaltung

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Kontakt

VAF
Bundesverband Telekommunikation e.V.
Schulstraße 2
40721 Hilden

Telefon: 02103 7898-650
E-Mail: info@vaf.de

 

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