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NIS-2: Betroffenheitsprüfung Teil 1

ITK-Systemhaus


 

Das NIS-2-Umsetzungsgesetz ist im Dezember 2025 in Kraft getreten und die Registrierungspflicht für betroffene Unternehmen endete am 6. März 2026. Nur ein Bruchteil der Betroffenen hat dies bisher umgesetzt und die verlässliche Ermittlung der Betroffenheit ist nicht trivial. Die Frage, wann ein ITK-Systemhaus direkt zum Kreis der Verpflichteten gehört, hängt von den spezifischen Tätigkeiten sowie von Kennzahlen der Organisation ab.

 

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NIS-2: Wann ein ITK-Systemhaus direkt verpflichtet ist. (Teil 1)

Gesetzliche Grundlagen, Musterbeispiele, Schlussfolgerungen

  • Grundlagen zum NIS-2-Umsetzungsgesetz und BSI-Gesetz
  • Beispiele aus dem Bereich ITK-Systemhaus
  • Rechtsfolgen und Tipps zum Vorgehen

 

Ihr Team im VAF-Coffeetalk:

Referent: Rechtsanwalt Karsten U. Bartels LL.M.* Wirtschaftsinformatik, Partner HK2 Rechtsanwälte

Moderation: Martin Bürstenbinder, Geschäftsführer, VAF

Moderation: Thomas Heidbreder, VAF Fachausschuss Recht, Ostertag DeTeWe GmbH

 


Veranstaltungsinformationen

NIS-2: Betroffenheitsprüfung Teil 1
ITK-Systemhaus

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