Übersicht Coffeetalk

NIS-2: Betroffenheitsprüfung Teil 2

Endkunde


 

Welche Pflichten und Rechte für das ITK-Systemhaus daraus folgen.

Wichtige Einrichtungen, besonders wichtige Einrichtungen und Betreiber kritischer Anlagen müssen gemäß der NIS-2 vom Zulieferer geeignete Maßnahmen im Bereich der IT-Sicherheit verlangen. Dies betrifft auch ITK-Systemhäuser als Dienstleister und Lieferanten von Hard- und Software.

 

Zur kostenlosen Anmeldung
  • Online-Veranstaltung

NIS-2: Umgang mit Endkunden, die dem NIS-2-Umsetzungsgesetz unterfallen. (Teil 2)

  • Grundlagen zu den Risikomanagementmaßnahmen nach dem BSI-Gesetz
  • Technische, organisatorische und rechtliche Anforderungen an die Lieferkette
  • Dokumentation und Nachweispflichten
  • Tipps und Ausblick auf die IT-Sicherheitsgesetze und ihre Wirkungen auf Kundenverhältnisse

 

Ihr Team im VAF-Coffeetalk:

Referent: Rechtsanwalt Karsten U. Bartels LL.M.* Wirtschaftsinformatik, Partner HK2 Rechtsanwälte

Moderation: Martin Bürstenbinder, Geschäftsführer, VAF

Moderation: Thomas Heidbreder, VAF Fachausschuss Recht, Ostertag DeTeWe GmbH


Veranstaltungsinformationen

NIS-2: Betroffenheitsprüfung Teil 2
Endkunde

  • Online-Veranstaltung

Anmeldeformular

Sie erhalten im Anschluss an Ihre Anmeldung eine Bestätigung per E-Mail.

mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtangaben.

Schritt 1: Firmenkontakt eintragen

Über diesen Kontakt läuft die Kommunikation zur Veranstaltung.

Schritt 2: Wir melden folgende Teilnehmer an

Sofern Sie selbst nicht teilnehmen, überschreiben Sie bitte hier Ihre Daten.

Bitte rechnen Sie 4 plus 4.