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VAF-Rundschreiben Nr. 24/2021
vom 30. November 2021
Anlage 1
Übersicht zu der TKG-Novelle und
AGB-Änderungen
Autor: Prof. Wolfgang Müller,
Fachanwalt Informationstechnologierecht
TKG-Novelle
Wichtige AGB-Änderungen
Am 1. Dezember 2021 ist das umfassend novellierte Telekommunikationsgesetz (TKG) in Kraft getreten. Unter anderem wurden im TKG zahlreiche neue Rechtsbegriffe eingeführt und der Kundenschutz verschärft. Für die VAF-Mitgliedsunternehmen, die ihren gewerblichen Kunden TK-Dienstleistungen wie Internetzugang oder Telefonie/SIP-Trunk als Endkundenvertragspartner anbieten, gelten die darauf bezogenen neuen Bestimmungen des TKG. Sofern VAF-Mitgliedsunternehmen keine TK-Dienstleistungen im zuvor beschriebenen Sinn anbieten, bestehen keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Vertragsbeziehungen zum Endkunden.
VAF-Vertragsmuster und -AGB wurden aktualisiert
Das Vertragsmuster des VAF für TK-Dienstleistungen wurde vor dem Inkrafttreten der TKG-Novelle an die neue Gesetzeslage angepasst, kleinere Änderungen erfolgten auch in anderen Vorlagen. Die für die Mitglieder wichtigsten gesetzlichen Neuerungen wurden zudem in einer Übersicht des VAF von Rechtsanwalt Prof. Wolfgang Müller beschrieben und erläutert. So sind beispielsweise gemäß § 56 Abs. 3 TKG jetzt TK-Dienstleistungsverträge nach Ablauf der anfänglichen Mindestvertragslaufzeit monatlich kündbar. Auch werden relevante Bestimmungen aus dem Verbraucherschutz in den Bereich kleiner Unternehmen und Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht ausgeweitet. Für den Vertrieb wirft dies ganz praktische Fragen der Angebotsdifferenzierung für unterschiedliche Kundengruppen auf.
Veröffentlicht am: 20.04.2022